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Unsere AGBs für Haus Elfriede Inhaber S. Duderstadt

1. Geltung der AGB: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienapartments zur Beherbergung von Gästen. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

2. Buchung/Buchungsbestätigung: Erhalten wir von Ihnen eine Buchungsanfrage erhalten Sie bei Verfügbarkeit ein unverbindliches Angebot. Nehmen Sie unser Angebot an bzw. buchen dies verbindlich, erhalten Sie unsere Buchungsbestätigung bzw.  unverzüglich per E-Mail oder Briefpost. Die Reservierung für das Ferienapartment ist mit Erhalt der Bestätigung rechtskräftig

3. Preise: Der vereinbarte Preis bezieht sich auf das gemietete Ferienapartment  je Übernachtung und für die angegebene Personenzahl (Erwachsene und Kinder). Er umfasst die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.). Im vereinbarten Preis sind außerdem enthalten: Strom- und Heizkosten, Bett- und Tischwäsche, Hand- und Geschirrtücher sowie die Endreinigung. Bei Kurzaufenthalten wird der Kurzurlaubzuschlag gesondert berechnet. Die Apartments werden Montag und Freitag gereinigt, dabei besteht auch die Möglichkeit des Wäschewechsels. Eine Zwischenreinigung kann gegen Gebühr vereinbart werden. Eine Belegung des Apartments über die vereinbarte Personenzahl hinaus, auch Kinder, ist nur nach vorheriger Absprache und gegen Aufpreis zulässig. Die ortsübliche Kurtaxe ist in den Preisen nicht inbegriffen.

4. Zahlungsbedingungen: Soweit nichts anderes vereinbart ist die Anzahlung in Höhe von 100,00 Euro sofort nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen der gesamte Betrag sofort nach Rechnungserhalt.  Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben.

5. Storno: Im Falle einer Stornierung ist es zwingend notwendig, uns dies schriftlich (per EMail oder Post) mitzuteilen. Für die Abwicklung einer Stornierung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 26,-. Wird eine Buchung vom Gast storniert, so werden wir versuchen, das freigewordene Apartment anderweitig zu vermitteln. Sollte eine Wiedervermittlung nicht gelingen, ist der Vermieter berechtigt vom Gast Schadenersatz (80% vereinbarten Preises) wegen Nichterfüllung gemäß § 651h BGB einzufordern. Eine Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlung erfolgt, abzüglich der Bearbeitungsgebühr von EUR 26,00 erst ab dem Zeitpunkt, wenn Ersatzmieter den betreffenden Zeitraum entsprechend mieten und auch bezahlt haben. Gelingt uns keine Weitervermietung für den stornierten Zeitraum oder nur teilweise, erhalten Sie eine detaillierte Stornorechnung. Ausnahmeregelungen werden unmittelbar nach dem Erhalt der Bestätigung vom Vermieter direkt mit dem Gast schriftlich vereinbart. Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Im Übrigen gelten die Bedingungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes für die Gästeaufnahme. Reist der Mieter am vereinbarten Anreisetag nicht an, ohne dies entsprechend per E-Mail angekündigt zu haben sind wir berechtigt das gebuchte Ferienobjekt anderen Gästen anzubieten und/oder zu vermieten.

Gerne bieten wir Ihnen eine für beide Seiten einfache und günstige Absicherung Ihrer Reise in unserem Haus an. Basierend auf Vertrauen übernehmen wir die gesamte Abwicklung im Schadensfall. Verhalten im Schadensfall: Wir übernehmen die komplette Abwicklung. Bitte stornieren Sie unverzüglich Ihren Urlaub unter Angabe des Grundes bei uns. Mail genügt. Schicken Sie uns ein ärztliches Attest bzw. eine amtliche Bescheinigung des Schadensfalles. Nach Eingang des Attests/der Bescheinigung überweisen wir Ihnen bei bereits erfolgter Anzahlung den Reisepreis abzüglich Ihres Eigenanteils zurück bzw. stellen Ihnen lediglich Ihren Eigenanteil (10% des Buchungspreises, mindestens aber 50,--€) in Rechnung. Erstattung der Reisekosten bei:

> unerwarteter schwerer Erkrankung > schwerer Unfallverletzung; Tod > Komplikationen in der Schwangerschaft >Arbeitsplatzverlust durch betriebsbedingte Kündigung >erheblichem Eigentumsschaden (z.B. Feuer, Sturm, Wasser)

6. An- und Abreise:  ab ca. 15:30 Uhr, oder nach Vereinbarung bezugsfertig. An starken Wechseltagen kann sich die Apartmentfreigabe verzögern. Bei Buchung mehrerer Apartments bitten wir Sie das gesamte Inventar  nicht zu vertauschen. Bei Abreise bitte das benutzte Geschirr und Gläser in die Spülmaschine und anschalten, Tabs liegen bereit. Den Kühlschrank bitte leeren. Am Abreisetag ist das Apartment, wenn nicht anders vereinbart, bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass wir für die vermittelten Dienstleistungen z.B. Gepäckversand oder Gepäckabholung nicht in Haftung genommen werden können.

7. Apartments:  Das Apartment wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Eventuelle Reparaturkosten oder Kosten für Ersatzleistungen stellen wir Ihnen nachträglich in Rechnung. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Haus vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, Couchen, Schränken ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Apartments, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

8. Rauchen: Wir haben im Eingangsbereich einen kleinen Platz zum Rauchen geschaffen, bitte darauf achten, dass die Haustüre geschlossen ist. Dem Mieter ist bekannt, dass es sich um ein Nichtraucherhaus handelt und somit das Rauchen im Apartment/Haus nicht gestattet ist (auch nicht bei offenem Fenster). Bei Nichteinhaltung ist eine Reinigungspauschale von 200,-- € fällig. Sollte der nachfolgende Gast deshalb nicht einziehen können, sind auch diese Kosten vom Mieter zu tragen.

9. Rücktritt durch den Vermieter: Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz, eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

10. Haftung des Vermieters: Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

11. Nutzung eines Internetzugangs über WLAN: Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Zugangsdaten Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: -Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; -keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; -dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von FilesharingProgrammen; -die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; -keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; -das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

12. Allgemeine Rechte und Pflichten: Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. -Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.

Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Apartment, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

13. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

14. Gerichtsstand Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Norden zuständig.

Aufgestellt Baltrum, den 27.01.2023

...am Frühstücksbüfett können Sie sich bedienen und gut gelaunt in den Tag starten.